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Konto und Girokonto Informationen zum Dispo


Ein Dispositionskredit auf Ihrem Girokonto bietet Ihnen einen wesentlichen Vorteil, nämlich auch kurzfristig über einen Geldbetrag, der über Ihr tatsächliches Guthaben hinausgeht, verfügen zu können. So gewinnen Sie eine finanzielle Flexibilität, die Ihnen zum Beispiel spontane Anschaffungen erlaubt, die Sie sonst nicht hätten bezahlen können.

Ein Dispositionskredit ist also äußerst geeignet, einen kurzfristigen Kreditbedarf abzudecken, aber man sollte auf jeden Fall beachten, dass man dieses Angebot nicht ununterbrochen über einen längeren Zeitraum hinweg in Anspruch nimmt. Denn die Sollzinsen, die für eine Kontoüberziehung anfallen, liegen relativ hoch: je nach Bank kann Sie ein Dispo bis zu 20% Zinsen pro Jahr kosten!

Banken unterscheiden zwischen einem "genehmigten" und einem "geduldeten" Dispositionskredit, wobei ein genehmigter Dispo eine Überziehung innerhalb des vereinbarten Rahmens zum vertraglich vereinbarten Zinssatz darstellt. Eine geduldete Überziehung ist dagegen eine Inanspruchnahme von Beträgen, die über diesen Rahmen hinausgehen. In diesem Fall werden meist auch wesentlich höhere Zinsen fällig, so genannte "Strafzinsen".

Außerdem gibt es Banken, die für normale Transaktionen, wie zum Beispiel überweisungen, so genannte "Strafgebühren" verlangen, wenn Sie von einem überzogenen Konto aus getätigt werden. So können für eine Überweisung plötzlich bis zu vier Euro Gebühren anfallen, obwohl eigentlich keine oder deutlich geringere Sätze vereinbart waren. Ein wissenswertes Detail in diesem Zusammenhang ist, dass der kombinierte Einsatz von "Strafzinsen" und "Strafgebühren", der in Deutschland gesetzlich verboten ist, dennoch von einigen Bankhäusern gepflegt wird. Man sollte also immer genau im Auge behalten, was die Bank für welche Leistungen berechnet. Einen guten Vergleich erhalten Sie bei unserem Girokonto Vergleich online mit verschiedenen Banken.

Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang auch, dass einige Banken gestaffelte Gebührensätze anwenden. In solchen Fällen ist zum Beispiel die Kontoführung erst ab einem bestimmten monatlichen Geldeingang gratis, und auch Zinssätze können je nach Einkommen manchmal unterschiedlich ausfallen. Hierbei gilt meist, dass ein geringeres regelmäßiges Einkommen auch schlechtere Konditionen nach sich zieht. Eine solche Gebührenstaffelung ist zwar nicht die Regel, sie kommt aber gelegentlich vor.

Wenn Ihr Konto dauerhaft in den "Miesen" ist, empfiehlt es sich, über eine Umschuldung nachzudenken. Ratenkredite sind gegenwärtig so günstig zu haben wie lange nicht, Zinssätze um die 4% sind keine Seltenheit mehr. Ein Vergleich der Konditionen empfiehlt sich also, hier lässt sich unter Umständen gutes Geld sparen.

Ob ein Dispositionskredit von einer Bank zur Verfügung gestellt wird, ist meist abhängig von einem regelmäßigen Geldeingang. Wenn Sie ihr Girokonto beispielsweise als Gehaltskonto führen, ist es üblich, dass die Bank Ihnen (meist gegen Vorlage der letzten drei Gehaltsabrechnungen) einen Überziehungsrahmen in Höhe von bis zu drei Nettomonatsgehältern einräumt. Wenn Sie über kein festes Monatsgehalt verfügen (dies ist bei Selbständigen, Freiberuflern etc. der Fall), muss der Dispositionskredit individuell ausgehandelt werden. Es kann in diesem Fall aber passieren, dass Ihre Bank Ihnen lediglich die Kontoführung auf Guthabenbasis zugesteht oder nur eine zeitlich begrenzte Überziehung erlaubt.

Manche Banken verweigern sogar generell einen Girokontovertrag, wenn der Antragsteller sich in keinem festen Angestelltenverhältnis befindet oder einen negativen Schufa-Eintrag hat. Dies kann in bestimmten Fällen zu ernsthaften Problemen führen, schließlich ist der Besitz eines Girokontos heutzutage eine wesentliche Voraussetzung für die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit. Kein Girokonto zu haben bedeutet, beispielsweise bei der Wohnungs- oder Arbeitssuche mit großen Schwierigkeiten konfrontiert zu sein, denn wer keine Kontonummer für Miet- oder Gehaltszahlungen angeben kann, kommt meist nicht mehr als Bewerber in Betracht.

Seit Mitte der neunziger Jahre sind Verbraucherschutz und Schuldnerberatung damit beschäftigt, ein so genanntes "Girokonto für jederman" in Deutschland gesetzlich zu verankern. Hierbei handelt es sich die Idee, dass prinzipiell jeder ein Girokonto auf Guthabenbasis, also ohne Überziehungsmöglichkeit, eröffnen können sollte. Auf diese Weise könnten viele Menschen vor der Armutsfalle (kein Job -> kein Konto -> kein Job) bewahrt werden.

Die Forderung nach einer gesetzlichen Regelung wurde zwar bisher nicht verwirklicht, der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) hat aber bereits 1995 eine Empfehlung ausgesprochen, die besagt, dass die Banken prinzipiell jedem Antragsteller ein Girokonto auf Guthabenbasis zur Verfügung stellen sollten, sofern keine gewichtigen Gründe dagegen sprechen. Gewichtige Gründe im Sinne der Verordnung wären beispielsweise bewusste Falschangaben bei der Kontoeröffnung, versuchter Missbrauch des Kontos oder grobe Belästigung oder Gefährdung von Bankmitarbeitern. Das Vorhandensein und die Art regelmäßiger Einkünfte darf dagegen kein Hinderungsgrund sein, ebenso wenig wie ein negativer Schufa-Eintrag. Allerdings hat sich seitdem gezeigt, dass diese Empfehlung in der Praxis kaum nennenswerte Auswirkungen hatte. Die Entscheidung, ob einem Girokontoantrag entsprochen wird, wird nach wie vor von der Bank nach deren eigenen Vorstellungen und Maßstäben getroffen.

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